Steuern & Firmengründung mit Andreas Lier | CNP

Steuern & Firmengründung | Heute beschäftigen wir uns mit dem so wichtigen wie langatmigen Thema Steuern, dafür haben wir uns Andreas Lier als Fachmann eingeladen.

Andreas hat uns auf der Workation so  mit seiner Erklärungsart überzeugt, dass er für uns der richtige Kandidat ist, um euch das Ganze ein bisschen näher zu  bringen. Er führt eine Steuerkanzlei in der Nähe von Hamburg, welche sehr verkehrsgünstig an der A 24 liegt. Wer also von HH nach Berlin fahren möchte, der kann noch auf einen Kaffee vorbeikommen 😉 Tatsächlich würde Andreas gerne selbst mal ein Jahr außerhalb der Kanzlei verbringen, daher ist ihm das ganze Thema rund um Steuern als Nomade persönlich sehr wichtig.

Damit das Ganze aber nicht zu theoretisch für euch wird, haben wir euch die wichtigsten Tipps & Fakten mal zusammengefasst:

 

Man hat die Idee, etwas zu starten, sei es im Verkauf oder im digitalen Bereich. Wie fängt man an? Und ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Man sollte die Idee soweit gesponnen haben, dass man einen gewissen Überblick über die Kosten und den Umsatz hat. Auch sollte man wissen, ob man das Ganze hauptberuflich oder neben einem Hauptberuf ausüben möchte. Dann kann man entweder direkt bei der Gemeinde eine Gewerbeanmeldung tätigen, die Gemeinde meldet einen dann direkt auch beim Finanzamt. Dann bekommt man von der IHK und allen möglichen anderen Stellen Post. Wer sich nicht sicher ist, ob die gewünschte Tätigkeit gewerbepflichtig ist (bspw. Berater oder Coaches), der kann einfach beim Finanzamt anrufen und nachfragen. Ist sie nicht gewerbepflichtig, reicht eine einfache Anmeldung der Selbstständigkeit. Sollte das der Fall sein, kann man seinen Fragebogen entweder online oder über das Finanzamt bekommen. Das wäre im Groben tatsächlich der Anfang.

Titelbild Workation Oktober 2019

 

Aber was ist denn, wenn man noch in der Orientierungsphase ist? Wenn man ausprobieren möchte, ob das funktionieren kann, evtl. das Hobby zum Beruf zu machen oder wenn man probeweise eine Rechnung an einen Auftraggeber stellen möchte. Muss man dann direkt ein Gewerbe anmelden?

Dafür muss man die verschiedenen Steuerarten und ihre Freibeträge bedenken:

Die Einkommenssteuer hat einen Freibetrag von 10 000 €. Bis zu einem Umsatz von 17 500 € im Jahr kann ich auch von der Umsatzsteuer befreit werden. Bis zu diesem Betrag muss ich also keine Umsatzsteuer abführen. Die Gewerbesteuer hat einen Freibetrag von 24 500 €. Also wenn der Gewinn nicht mehr ist, habe ich auch keine Gewerbesteuer zu zahlen.

Wenn ich das Ganze also ausprobieren möchte, darf die Rechnung keinen Hinweis auf eine Umsatzsteuer enthalten – wenn ich eine Rechnung schreibe, auf der ich die Umsatzsteuer ausweise, habe ich diese auch abzuführen, auch wenn der Freibetrag nicht erreicht wurde. Die Gewerbeordnung besagt zudem, dass eigentlich immer jeder direkt sein Gewerbe anmelden muss. Meistens herrscht Zufriedenheit, wenn man ehrlich bleibt und sagt, man wollte es erst ausprobieren und meldet sein Gewerbe nach ein zwei Monaten an, bei anderen wird hingegen ein kleines Ordnungsgeld fällig. Die Hauptsache ist, es wird zeitnah angemeldet. Erfahrungen haben gezeigt, solange man dem Finanzamt und der Gemeinde alles zeitnah meldet, gibt es in  den meisten Fällen keine Probleme.

Eine Gewerbeanmeldung ist übrigens kein Hexenwerk: Man geht zur Gemeinde, entrichtet ca. 20€ und sagt, was man macht. Was allerdings spannend zu wissen ist: Meldet man seine Tätigkeit direkt über das Gewerbeamt bzw. die Gemeinde an, bekommen ganz viele Institutionen Bescheid über diese Tätigkeit. Das Finanzamt hingegen meldet es nicht weiter nach außen, sondern erfreut sich an einem zusätzlichen ehrlichen Steuerzahler. Das Wichtigste ist, man meldet sich und seine Tätigkeit, bleibt ehrlich und freundlich, denn beim Finanzamt arbeiten tatsächlich auch nur normale Menschen, mit denen man sprechen kann. Und denen ist wesentlich lieber, man meldet sich, wenn man z.B. ein Problem hat und bittet um Hilfe, als einfach nichts zu machen und nicht zu zahlen, in der Hoffnung es würde nicht auffallen.

 

Was ist denn aber mit denen, die immer über riesige Nachzahlungen klagen?

Im Normalfall, wenn man Rücklagen vom Gewinn zurückhält, kommen einem keine großartigen Nachzahlungen ins Haus. Der größte Tipp ist hier, niemals die ganzen 100% vom Gewinn für sich zu beanspruchen. Wenn man beachtet, einfach sozusagen „aus Spaß“ 20-25% seines Gewinns zurückzuhalten, dann wird man im Ernstfall eine eventuelle Nachzahlung angespart haben.

Wer übrigens von Vornherein sagt, er arbeitet umsatzsteuerpflichtig, der muss sowieso monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Und entsprechend monatlich einen Beitrag leisten.
Sollte die Schätzung der Einnahmen einen Übertritt des Freibetrages ergeben, könnt ihr auch beim Finanzamt sagen, ihr möchtet vierteljährlich auf Basis dieser Schätzung eure Einkommenssteuer zahlen. Somit habt ihr das „in Häppchen“ vom Tisch und eine eventuelle Nachzahlung wird euch nicht das Genick brechen. Und im Zweifelsfall gilt einfach: Fragt euren Berater beim Finanzamt!

Wichtig! Wenn ihr anfangs eure Rechnungen ohne Mehrwertsteuer stellt, müsst ihr immer bedenken, dass es sein kann, dass ihr umsatzsteuerpflichtig werden könntet. Kein Kunde wird tolerieren, wenn eure Preise plötzlich um 19% ansteigen, nur weil ihr plötzlich Umsatzsteuer zahlen müsst. Geht rein preislich immer davon aus, dass ihr früher oder später etwas abzwacken müsst.

 

Umsatzsteuer hat auch Vorteile

Manche Unternehmen schauen tatsächlich auf’s Geld und ihr hinterlasst einen anderen Eindruck, wenn ihr die Mehrwertsteuer auf eurer Rechnung ausweist. Dann gehen Kunden gerne davon aus, dass ihr ein „ernsthafter“ Betrieb seid, welcher über dem Freibetrag verdient und häufiger erreichbar und anders belastbar ist. Zudem kauft ihr, wenn ihr eine Umsatzsteuer abführen müsst, sozusagen zu Nettopreisen ein. Ihr könnt die Mehrwertsteuer abführen und kauft sozusagen ins Geschäftsvermögen ein. Diese Ausgaben werden in der Umsatzsteuervoranmeldung angerechnet und ggf. gibt es hier etwas zurück.

Wir hoffen, wir konnten euch hier einen kleinen Einblick in die relevantesten Punkte geben. Wer Lust hat, noch detaillierter ins Geschehen einzutauchen und bis hierhin noch nicht aufgegeben hat, der kommt im Rest der Folge auf seine Kosten: Es geht weiter noch um die Definitionen von gewerblicher und selbstständiger Tätigkeit am Beispiel der Fotografie. Auch die weiteren Unternehmensformen werden noch besprochen, im ersten Teil der Folge ging es ja um uns als Einzelunternehmen. Natürlich gibt es aber noch zahlreiche weitere spannende Themen, wie digitale Buchhaltung z.B. Thilo hat diese bei seinem klassischen Steuerberater kurzerhand selbst eingeführt und würde gerne in einer weiteren Folge mit Andreas auf dieses Thema eingehen. Gerade für die Nomaden ist es sehr praktisch, Papierkram umgehen zu können.

 

Wessen Interesse geweckt ist, der kann auch gerne Andreas live erleben: Er kommt auch zu unserer dritten CAMPER NOMADS WORKATION vom 10.-13. Oktober im schönen Frankenland!

Ferner könnt ihr Andreas auch direkt hier kontaktieren, schreibt nur bitte in den Betreff der Mail, dass ihr von den CAMPER NOMADS kommt 🙂

 

Deine CAMPER NOMADS Hosts
Anja, Dominic, Thilo & Mogli

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Herzlichen Dank lieber Manu, für deinen Support! <3

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Bildquellen: www.flickr.com/photos/30478819@N08/45921157151 , https://www.flickr.com/photos/30478819@N08/30982480787

Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de

 

 

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