Abmelden: Unsere Erfahrungen, Tipps und Empfehlungen
Anja und André haben sich zu einem Erfahrungsaustausch zum Thema “Abmelden aus Deutschland” zusammengesetzt und die wichtigsten Punkte zusammengetragen.
Es ist ein wirklich sehr umfangreiches Thema, wir beanspruchen hiermit keinerlei Vollständigkeit und Garantie und sind natürlich auch keine Rechtsberater.
Ausführlich behandeln werden wir dieses Thema in unserem E-Book, das Ende des Jahres erscheinen wird.
Weiterführende Informationen und detaillierte Artikel findest du auch bei Wireless Life, Links siehe unten.
Abmelden: Wichtig zu wissen!
Gesetzliche Grundlagen: Meldefrist seit 1. November 2015 Bundesmeldegesetz, § 17:
- Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
- Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.
Vermieterbescheinigung:
Seit dem 1.11.2015 gibt es eine Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers. Das heißt, der Vermieter muss eine Bescheinigung ausstellen, die bei Anmeldung/Ummeldung der Behörde vorgelegt werden muss. Diese Regelung soll Scheinanmeldungen entgegenwirken, falsche Angaben können zu einem Bußgeld (für den Vermieter) bis zu 50.000 € führen. Es ist daher nicht mehr ganz so einfach, bei Eltern, Freunden etc. zur Miete zu wohnen. Aber letztlich nicht unmöglich.
Abmelden: Wie läuft das ab?
Die Abmeldeanträge gibt es meistens digital bei den Behörden oder du gehst einfach hin und sie geben das direkt ein. Wenn du nicht ins Ausland verziehst, sondern dauerhaft reisend bist, sagst du am besten dazu, dass du dich “ohne festen Wohnsitz” melden möchtest. Bei einigen Behörden muss dann kein Folgeland angegeben werden, bei anderen jedoch schon. Hierzu können wir noch keine gute Empfehlung geben, Anja hätte in dem Fall wahrscheinlich Österreich gewählt, aber es musste kein Land angegeben werden, weil sie sich nur wohnsitzlos gemeldet hat und das bei ihrer Behörde problemlos funktioniert hat.
Du erhältst dann eine Abmeldebestätigung (wichtig!), die du dir am besten kopierst, abfotografierst und sicherst. Im Personalausweis gibt es an der Stelle, an der die Adresse steht, je nach Behörde einen Aufkleber mit dem Eintrag “ohne festen Wohnsitz” oder “kein Wohnsitz in Deutschland”. Beim Reisepass wird nichts eingetragen, da dort – bis auf den Ort – keine Adresse vermerkt ist.
Abmelden: Rechte und Pflichten, die man verliert
Rechte:
- Wahlen, außer Bundestags-/Landtags und Europawahlen
- Anmeldung von Kfz
- Gewerbeanmeldung
- Verträge, für die eine Meldeadresse notwendig ist
Pflichten:
- Schulpflicht
- Krankenversicherungspflicht/SV-Pflicht
- Kirchensteuerpflicht
- Einkommensteuerpflicht
Abmelden: Was muss also bedacht werden?
Fahrzeug:
- am besten vor der Abmeldung aus Deutschland anmelden, wenn nicht bereits geschehen; es funktioniert aber auch eine Neuzulassung ohne festen Wohnsitz (§ 46 s. u.)
- Empfangsbevollmächtigten suchen, der die Post zuverlässig an dich weiterleitet
- vorher anrufen oder E-Mail schreiben und Situation schildern
- unbedingt auf § 46 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verweisen: (“Besteht im Inland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder Aufenthaltsorts eines Empfangsbevollmächtigten zuständig.”)
- ggf. Vordrucke oder Links zu anderen Zulassungsbehörden heraussuchen, einfach die Stichworte “Empfangsbevollmächtigter Kfz-Zulassung” eingeben
Krankenversicherung:
- Finanz-Experten.comam besten von unserem Experten (kostenfrei und unverbindlich) beraten lassen: Dennis Jäger
Gewerbe:
- bestehendes Gewerbe kann umgemeldet werden
- ein neues Gewerbe kann ohne Wohnsitz/Meldeadresse nicht angemeldet werden
- am besten beim Finanzamt anrufen und abklären (Stichwort beschränkt/unbeschränkt steuerpflichtig)
Versicherungen:
- Kfz-Versicherung kein Problem, da du ja weiterhin Halter deines Fahrzeugs bist
- weitere Versicherungen direkt mit den Versicherern abklären, einige Verträge können ruhen, andere müssen/können gekündigt werden, bei wieder anderen gibst du einfach nur die Änderung deiner Adresse an
Bankkonto:
- am besten VOR der Abmeldung eröffnen
- ggf. eher zwei, drei oder mehr Konten/Kreditkarten anlegen
- bestehende Konten können meistens bestehen bleiben
- einige Direkt-/Onlinebanken benötigen keinen Wohnsitz, z. B. Netbank, Consorsbank
- mit ausländischer Meldeadresse ist eine Kontoeröffnung auch bei einigen deutschen Banken möglich (DKB, Comdirect)
Abmelden: Sonstige Verträge
- mithilfe der Abmeldebestätigung kommst du aus vielen Verträgen wie Handy, GEZ usw. einfacher heraus (Sonderkündigungsrecht)
- es ist jedoch nach der Abmeldung nicht mehr so leicht, Verträge für bestimmte Dienste abzuschließen, da manche die Meldeadresse benötigen
- Postscanservice ersetzt nicht die Meldeadresse, ist aber eine gute Möglichkeit, um sich Post nachsenden zu lassen bzw. in digitaler Form zu erhalten und zu speichern; ACHTUNG: für Ämter und Behörden greift der Nachsendeauftrag nicht, die Post geht immer an die zuletzt eingetragene Adresse – am besten z. B. dem Finanzamt Bescheid geben, die Postadresse mitteilen und ggf. eine Vollmacht des Empfangsbevollmächtigten beilegen
… und außerdem:
- wenn nötig oder innerhalb des nächsten Jahres nötig wird: Personalausweis/Reisepass verlängern
- auf wen das zutrifft: Kindergeldstelle, Rentenkasse informieren
Wir empfehlen abzuwägen, ob eine Abmeldung wirklich sinnvoll ist. Informiere dich gern weiter anhand der Links bzw. freue dich auf unser E-Book, in dem wir dieses Thema und viele, viele weitere rund ums Leben und Arbeiten unterwegs ausführlich behandeln werden.
Podcastfolge Krankenversicherung
Wireless Life – keine Meldeadresse
Wireless Life – Pro und Contra Abmeldung
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Deine CAMPER NOMADS
Anja, Marcus (Mogli) & Team
2 Antworten
Wir möchten gerne im Wohnmobil leben, mein Mann und ich, soweit alles gut aber wir müssen alles erst mal gut durchdenken. Danke für diesen tollen Artikel, sehr wichtige Dinge die man wissen sollte.
Lg Alisa